Rechtsanwalt Achim Böth
Frankfurt /M.
Rechtsanwalt Achim Böth
Schweizer Str. 73
60594 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 - 96 37 645 - 0
Telefax: 069 - 62 63 14
mail@anwalt-boeth.de
Rechtsanwalt Achim Böth
Arbeitsrecht - Mietrecht - Verkehrsrecht - Zivilrecht
Schweizer Str. 73
60594 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 - 96 37 645 - 0
Telefax: 069 - 62 63 14
E-mail: mail@anwalt-boeth.de
Bürozeiten:
Mo., Di. und Do.: 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mi. und Fr.: 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr
In wichtigen Fällen bin ich auch außerhalb der Bürozeiten unter der Durchwahl -12 erreichbar.
Vollmachtserklärungen finden Sie am Ende dieser Seite.
Öffentliche Verkehrsmittel zu meiner Kanzlei:
- U1, U2 und U3, Stationen Schweizer Platz und Südbahnhof
- S-Bahn-Station Südbahnhof
- Straßenbahnhaltestelle Schwanthaler Str., Linien 15,16 und 19
Kartenansicht via Google Maps
Strafprozessvollmacht → hier downloaden
Die Strafprozessvollmacht benötigt der Rechtsanwalt für die Vertretung des Mandanten in einem Bußgeldverfahren oder in einem
Strafverfahren, z.B. bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Promillefahrten, Fahrerflucht.
Zivilrechtsvollmacht → hier downloaden
In allen Angelegenheiten, die keine Bußgeld- oder Strafsachen sind, benötigt der Rechtsanwalt die unterschriebene Zivilrechtsvollmacht,
um die Vertretung des Mandanten anzuzeigen, insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Unfall.