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Rechtsanwalt Achim Böth

Schweizer Str. 73
60594 Frankfurt a.M.

Telefon: 069 - 96 37 645 - 0
Telefax: 069 - 62 63 14

mail@anwalt-boeth.de

Allg. Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Achim Böth
Arbeitsrecht - Mietrecht - Verkehrsrecht - Zivilrecht

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Bürozeiten:
Mo., Di. und Do.: 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mi. und Fr.: 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr

In wichtigen Fällen bin ich auch außerhalb der Bürozeiten unter der Durchwahl -12 erreichbar. Vollmachtserklärungen finden Sie am Ende dieser Seite.

Öffentliche Verkehrsmittel zu meiner Kanzlei:
- U1, U2 und U3, Stationen Schweizer Platz und Südbahnhof
- S-Bahn-Station Südbahnhof
- Straßenbahnhaltestelle Schwanthaler Str., Linien 15,16 und 19

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Strafprozessvollmacht     → hier downloaden
Die Strafprozessvollmacht benötigt der Rechtsanwalt für die Vertretung des Mandanten in einem Bußgeldverfahren oder in einem Strafverfahren, z.B. bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Promillefahrten, Fahrerflucht.

Zivilrechtsvollmacht     → hier downloaden
In allen Angelegenheiten, die keine Bußgeld- oder Strafsachen sind, benötigt der Rechtsanwalt die unterschriebene Zivilrechtsvollmacht, um die Vertretung des Mandanten anzuzeigen, insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Unfall.