Portraitbild Achim Boeth - Rechtsanwalt Frankfurt

Rechtsanwalt Achim Böth

Schweizer Str. 73
60594 Frankfurt a.M.

Telefon: 069 - 96 37 645 - 0
Telefax: 069 - 62 63 14

mail@anwalt-boeth.de

Allg. Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Sie umfassend & kompetent
in folgenden Rechtsangelegenheiten:





Arbeitsrecht

Auf diesem Gebiet berate und vertrete ich Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und -zeugnissen. Ebenfalls in den - leider - äußerst praxisrelevanten Kündigungsschutzprozessen.



Mietrecht / Pachtrecht

Kündigung, Räumungsklagen, Mieterhöhung sowie Streitigkeiten um Mietmängel (wie z.B. Schimmelpilz).

Auch hier bin ich beratend und vertretend auf Mieter- und Vermieterseite tätig. Allerdings vertrete ich auf Vermieterseite keine großen Wohnungsbaugesellschaften, sondern nur Privatpersonen und kleinere Gesellschaften mit überschaubarem Mieterkreis.

Selbstverständlich werde ich auch im gewerblichen Mietrecht (betrifft Geschäftsräume) sowie im Pachtrecht für Sie tätig. Gerade aufgrund der Besonderheiten in diesem Bereich ist meines Erachtens anwaltliche Beratung schon bei der Erstellung und Überprüfung von Vertragsentwürfen sehr empfehlenswert. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sie unter "Häufige Fragen" zum Gewerbemietrecht /Allgemeine Fragen oder Gewerbemietrecht / Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung

Im Sinne einer Spezialisierung bin ich nicht mehr im Wohnungseigentumsrecht und im sonstigen Immobilienrecht tätig. Bei Bedarf kann jedoch der Erstkontakt zu einer kompetenten Hausverwaltung hergestellt werden.



Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht


- Verkehrsunfallrecht:

Aus Verkehrsunfall resultierende Ansprüche auf Schadenersatz sowie Ausgleich des Personenschadens (z.B. Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden).

Im Verkehrsunfallrecht vertrete ich keine Versicherungen, sondern nur Unfallgeschädigte. Wegen der Vielzahl der Fälle und des daraus resultierenden Kontakts mit nahezu allen Versicherungen würden ansonsten meiner Ansicht nach Interessenkonflikte nahezu zwangsläufig auftreten.

- Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht handelt es sich meistens um infolge von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen drohende Geldbußen, teilweise mit Fahrverbot sowie den entsprechenden Punkten in Flensburg.

Im Verkehrsstrafrecht geht es häufig um Fälle von Unfallflucht und Alkohol- oder Drogenfahrten. Sofern es sich um Alkohol- oder Drogenfahrten handelt, kommt nahezu regelmäßig - und für die Betroffenen häufig überraschend - nach dem eigentlichen Abschluß des gerichtlichen Verfahrens die Führerscheinstelle wegen der Anordnung einer MPU ( „Idiotentest”) auf Sie zu. Auch deshalb sollte über frühzeitige anwaltliche Beauftragung versucht werden, eine ausnahmsweise richterliche Entscheidung über die Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit zu erreichen bzw. zumindest die Voraussetzungen für die frühzeitige Wiederlangung der Fahrerlaubnis zu schaffen.



Allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Umfasst sämtliche privatrechtlichen Streitigkeiten ohne hoheitliche staatliche Beteiligung, also zwischen Privatpersonen untereinander und/oder mit Firmen.

Anfechtung und Rückabwicklung von (Kauf)Verträgen, Vertragsgestaltung, Schadensrecht nebst Versicherungsrecht, Reiserecht, Forderungseinzug, Gerichtliches Mahnverfahren, Klagen, Überprüfung der Erfolgsaussichten von Berufungsverfahren, Vollstreckung von titulierten Forderungen sind hier als Stichworte zu nennen.

In diesen Angelegenheiten werde ich sowohl beratend als auch im eigentlichen Sinne rechtsvertretend, sowohl auf Verbraucher- als auch auf Unternehmerseite für Sie tätig. Die Rechtsberatung umfasst selbstverständlich auch die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen.



Vergütung

Noch ein Wort zur Anwaltsvergütung:
Im Sinne beiderseitiger Transparenz rechne ich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. In Ausnahmefällen rechne ich auch aufgrund von Honorarvereinbarungen ab. Dies dann jedoch durch Vereinbarung eines vorab festgelegten Gesamtpauschalhonorars. Die Vereinbarung von Stundenhonoraren erfolgt gerade im Sinne der angesprochenen Transparenz nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten. Sie müssen also nicht befürchten, dass nach Erhalt der Anwaltsrechnung diese dann das „soeben Erstrittene” übersteigt.

In aussichtsreichen Fällen übernehme ich auch Vertretungen auf Prozesskostenhilfebasis.