Allg. Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Verkehrsunfall
Schadenersatz und Schmerzensgeld


Hinweis:
Die nachfolgenden Informationen können keine anwaltliche Rechtsberatung ersetzen.


Allgemeine Empfehlung:
Lassen Sie sich - zumindest bei einem unverschuldeten Unfall - auf keinerlei Gespräche mit der KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein. Verweisen Sie stattdessen nachdrücklich und abschließend auf die Vertretung durch die von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei! Bei einem unverschuldeten Unfall und einem Schaden ab ca. € 750,00 müssen Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dies gilt übrigens selbstverständlich auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits mit Ihnen in Kontakt steht.


Ihre Schadenersatzansprüche
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung Recht auf:

- für Sie kostenlose Begutachtung des Schadens durch einen Gutachter Ihrer Wahl (ab einem Schaden von ca. 750,00 €)
- kostenlose Reparatur bei einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl

• Zudem Schadenersatz bezüglich weiterer unfallbedingter Schäden; dies umfasst insbesondere auch:
- Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- weitere unfallbedingte Schäden an sonstigen im Auto befindlichen Sachen wie Brille, Handy
- Mietwagenkosten oder Ersatz für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges
- Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Zuzahlungen, Kostenpauschale

Bei dem Haushaltsführungsschaden sowie Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges handelt es sich um wichtige Positionen des Schadenersatzes, die jedoch vielen Unfallgeschädigten überhaupt nicht bekannt sind. Dass die gegnerische Versicherung Sie nicht "von selbst" auf solche Ansprüche hinweisen wird, dürfte sich von selbst verstehen. Sofern Sie auf einen Mietwagen verzichten (können), steht Ihnen im Wege des Schadenersatzes für die Ausfallzeit eine von Fahrzeugtyp und -alter abhängige Nutzungsausfallentschädigung im Bereich zwischen ca. € 30,00 bis € 70,00 am Tag für die von dem Sachverständigen veranschlagte Reparaturdauer zu. Dies gilt allerdings nur, sofern Sie das Fahrzeug dann auch tatsächlich reparieren lassen und nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge.


Tipps zu Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden:

Bleiben Sie nach dem Unfall solange in möglichst fachärztlicher Behandlung, bis die Schmerzen vollkommen abgeklungen sind.
Die Qualität des ärztlichen Attestes über Ihre Schmerzen ist entscheidend für:
- die Höhe des Schmerzensgeldes
- die Höhe des Haushaltsführungsschadens
- Ansprüche aus solchen Verletzungen, die erst Monate oder Jahre später zutage treten.


Bitten Sie daher Ihren Arzt, in seinem Attest auch ausführlich auf folgende Punkte einzugehen:
- die Einschränkungen Ihres Arbeitslebens sowie der Fähigkeit zur Haushaltsführung (wichtig!)
- die Auswirkungen auf Ihre Psyche
Das Attest muss von der Versicherung bezahlt werden. Spätere Gutachten können oft keine brauchbaren Beweise mehr erbringen, ob Sie etwa bei einem Unfall ein Schleudertrauma im leichten oder mittleren Umfang erlitten haben.
Die Beweislast im Rahmen einer späteren Klage auf Schmerzensgeld oder Ersatz des Haushaltsführungsschadens liegt bei Ihnen!